AKO inklusiv

Regelmäßig trifft sich der Arbeitskreis Ortsgeschichte Oeventrop (AKO) in der Alten Knabenschule und plant Projekte, die mit der Geschichte Oeventrops bekannt machen sollen. Das stark hörgeschädigte AKO-Mitglied Christoph Hüster hatte bisher große Schwierigkeiten, dem Verlauf der Diskussion zu folgen. Vor etwa einem Jahr hatte er Unterstützung durch die Schriftdolmetscherin Verena Jacquorie aus Sundern (siehe Foto).

Beim Schriftdolmetschen wird das gesprochene Wort von einem Dolmetscher auf einem Laptop simultan in Text übersetzt. Dadurch muss der Hörgeschädigte nicht mehr jedes Wort verstehen sondern kann Aussagen und Gesprächsinhalte nachlesen. Das gibt Sicherheit und nimmt einen enormen Druck, weil Betroffene sich sonst ständig anstrengen müssen oder schnell den Faden verlieren. Christoph Hüster freute sich darüber, dass er sich Dank der Unterstützung von Verena Jacquorie die ganze Zeit auf die Inhalte konzentrieren und sich intensiv an der Diskussion beteiligen konnte. Er nutzt diese Art der Assistenz auch beruflich und bei anderen Veranstaltungen.

Das Verschriftlichen durch Schriftdolmetschen eignet sich generell für Lautsprache-kompetente Hörgeschädigte wie die meisten Betroffenen, die im Laufe des Lebens hörgeschädigt werden. Sie müssen nicht Gebärdensprache lernen, die eine eigenständige Fremdsprache ist und im hörenden Umfeld nur selten verwendet wird.

Der Einsatz von Schriftdolmetschern ist in jeglicher Berufs- und Lebenssituation möglich, z.B. Aus- und Weiterbildung und Beruf, bei Arztgesprächen und Behandlungen sowie Therapien oder Reha-Maßnahmen, vor Gericht, in Kontakt mit der Polizei, bei Elternabenden und vieles mehr.

Die Kostenübernahme ist leider nicht einfach und muss in der Regel vor dem Einsatz beim Kostenträger beantragt werden, den man erst einmal herausfinden muss. Im medizinischen Bereich ist dies meist die jeweilige Krankenversicherung und bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Klinik. Bei einigen Veranstaltungen und Verfahren der öffentlichen Hand sind Land oder Bund als der Veranstalter zuständig. Das ist in der Kommunikationshilfeverordnung geregelt.

Insbesondere sind darin Schriftdolmetscher als Kommunikationshilfe den Gebärdensprachdolmetschern gleich gestellt. In NRW werden neuerdings auch Dolmetscher für Elternabende in Schule oder KiTa vom Land übernommen. Im beruflichen Kontext sind die Integrationsämter zuständig. Leider werden im privaten Bereich die Kosten für einen Schriftdolmetscher oft nicht übernommen bzw. die zuständige Eingliederungshilfe rechnet größtenteils das Einkommen gegen die Kosten auf. Wer Fragen zu Anrecht und Finanzierung hat,  kann sich gerne auch an die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) wenden, die an jedem dritten Mittwoch im Monat in Arnsberg zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr angeboten wird.

Die Schriftdolmetscherin Verena Jacquorie hat über den Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) ihre vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Ausbildung zur zertifizierten Schriftdolmetscherin erhalten. Sie dolmetscht in Deutsch und Englisch und gehört zu den Schriftdolmetschern Sauerland,  die sich gerade neu etablieren. Website: www.schriftdolmetscher-sauerland.de.

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